Wie viele Personen hatten im Laufe Ihrer Geschäftstätigkeit schon Zugriff auf Ihre Kundendaten?
Wenn Sie gezwungen sind, Ihre Daten an einen Dienstleister zu geben, ist Kontrolle besser als nur Vertrauen.
Bei der Auslagerung Ihres Newsletterversandes, beim Übertrag von Daten an einen Lettershop oder Datenverarbeiter oder bei der Planung Ihrer alljährlichen Weihnachtsaktion gelangen Kundendaten an Drittunternehmen. Können Sie wirklich jedes dieser beteiligten Unternehmen benennen?
Im Nachhinein lässt sich immer schwer rekonstruieren, wer alles Zugriff auf Ihre Kundendaten hatte. Und wenn Sie einem datenschutzrechtlichen Streitfall gegenüber stehen ist der lückenlose Nachweis zwar immer gefordert, aber oft nicht mehr möglich.